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Zollabwicklung Export – Ausfuhranmeldung aus ganz Niederlande

Wir übernehmen die Ausfuhranmeldung für Luftfrachtsendungen zu jedem Ziel weltweit. Als zugelassener Versender können wir T2L-Dokumente selbst ausgeben und Exportsendungen unter Zollverschluss direkt von unserem Standort versenden.

Für Waren, die die Europäische Union verlassen, ist eine Ausfuhranmeldung verpflichtend. Ohne eine korrekt abgegebene und bestätigte Ausfuhranmeldung darf die Sendung nicht verladen werden. Für Luftfracht ist das besonders kritisch: Die Cut-off-Zeiten bei Fluggesellschaften sind verbindlich. Wir regeln die komplette Ausfuhr unter eigener Zulassung, für Luftfracht ab Schiphol und für Straßentransport-Export landesweit.

Aircargo.nl ist AEO-F zertifiziert und verfügt über die Genehmigung als Zugelassener Versender (ACR) sowie die Genehmigung als Zugelassener Ausgeber zur Nachweisführung des Zollstatus von Unionswaren (ACP). Das bedeutet, dass wir Exportsendungen eigenverantwortlich abwickeln und T2L-Dokumente ausstellen können, ohne dass der Zoll physisch am Abgangsort anwesend sein muss. Für Sie bedeutet das: kürzere Durchlaufzeiten und bewährte Zuverlässigkeit in Ihrem Ausfuhrprozess.

Der Exportprozess in vier Schritten

Von der Dokumentenvalidierung bis zum Ausfuhrnachweis

1

Dokumente und Compliance-Check

Wir erhalten Ihre Handelsrechnung, Packliste und ggf. relevante Genehmigungen oder Zertifikate. Wir prüfen, ob eine Dual-Use-Genehmigung, Sanktionsprüfung oder CITES relevant ist.
2

Ausfuhranmeldung erstellen

Wir erstellen die Ausfuhranmeldung (EX1) via DMS und weisen den korrekten Verfahrenscode zu. Für Länder mit Präferenzhandelsabkommen stellen wir auch EUR.1 oder A.TR aus.
3

Einreichen und Bestätigen

Nach Prüfung durch den Zoll erhalten Sie eine MRN-Nummer. Wir verknüpfen diese mit der Luftfrachtbuchung und übermitteln die ECS-Bestätigungsmeldung (Ausgang der Ware) nach physischem Verlassen.
4

Ausfuhrnachweis

Nach Versand der Sendung schließen wir die Anmeldung mit der Meldung „Ware ausgeführt“ ab. Dies dient als Mehrwertsteuernachweis (0%-Steuersatz) für Ihre Buchhaltung.

Was wir für Ihre Exportsendung regeln

  • Elektronische Ausfuhranmeldung via DMS
    Wir reichen Anmeldungen unter eigener Zulassung ein, mit direkter oder indirekter Vertretung – auch für Auftraggeber außerhalb der EU.
  • Ursprungsdokumente und Präferenzzertifikate
    EUR.1 für präferenzielle Ziele, A.TR für die Türkei, Rechnungserklärung (REX) für zugelassene Exporteur(e).
  • Erstellung von T1- und T2-Transitdokumenten
    Für den Transit unter Zollverschluss innerhalb oder durch die EU: T1 (Nicht-Unionswaren) und T2 (Unionswaren).
  • Eigene Ausgabe von T2L und T2LF
    Wir sind befugt, T2L und T2LF selbst auszustellen – mit ACP-Genehmigung weisen Sie den Unionswarenstatus nach, ohne dass ein Zollamt zwischengeschaltet ist.
  • Sanktions- und Dual-Use-Compliance
    Wir prüfen auf Sanktionsländer, Dual-Use-Genehmigungen und Ausfuhrkontrollen – besonders relevant bei Elektronik, Maschinen und Chemikalien.
  • Ausfuhrnachweis für die Mehrwertsteuer (0%-Tarif)
    Für Luftfrachtexport schließen wir nach dem Versand die Anmeldung ab, sodass Sie über einen gültigen Ausfuhrnachweis für Ihre Mehrwertsteuerbuchhaltung verfügen.
Zugelassener Versender – direkte Abfertigung unter Zollverschluss

Mit unseren Genehmigungen ACR (Zugelassener Versender) und ACP (Zugelassener Ausgeber für Unionswaren) können Exportsendungen unter Zollverschluss direkt von unserem Standort oder dem Ihres Kunden versandt werden. Der Zoll muss nicht persönlich zur Siegelkontrolle erscheinen. Dies ist ein großer Vorteil bei zeitkritischer Luftfracht und großen Volumen.

Welche Dokumente benötigen Sie für den Export?

  • Handelsrechnung
    Mit korrektem Zollwert, Währung, Incoterm und Warenbeschreibung – abgestimmt auf Ihre Verkaufsbuchhaltung.
  • Packliste
    Anzahl der Packstücke, Brutto- und Nettogewicht, Abmessungen, ggf. UN-Nummern für Gefahrgut.
  • Ursprungsdokument
    Für präferenzielle Zollsätze im Bestimmungsland: EUR.1 (meiste Freihandelsabkommen), A.TR (Türkei), Formular A bei APS-Ländern oder REX-Erklärung.
  • Ggf. Exportgenehmigung
    Erforderlich bei Dual-Use-Gütern, militärischem Material und bestimmten chemischen Stoffen – wir prüfen, ob dies zutrifft.
  • Produktspezifische Zertifikate
    Für Pflanzen und pflanzliche Produkte, tierische Produkte oder CITES-Arten gelten gesonderte Zertifikate.
  • Ihre EORI-Nummer
    Pflichtangabe auf der Ausfuhranmeldung als Identifikation des Exporteurs.

Präferenzursprung: Weniger oder keine Einfuhrzölle für Ihren Kunden

Viele Exportziele haben ein Handelsabkommen mit der Europäischen Union. Für die gängigsten wie Vereinigtes Königreich, Schweiz, Japan, Singapur, Kanada, Vietnam und Südkorea können Ihre Waren zollfrei eingeführt werden, sofern Sie nachweisen können, dass die Waren den Ursprungsregeln entsprechen. Wir erstellen das passende Ursprungsdokument, prüfen die Einhaltung der Regeln und beraten Sie zu der korrekten Formulierung einer Rechnungserklärung.

Ausfuhrnachweis für Ihre Mehrwertsteuererklärung

Eine Exportsendung außerhalb der EU dürfen Sie mit 0% Mehrwertsteuer abrechnen. Das Finanzamt verlangt jedoch einen Nachweis, dass die Waren tatsächlich die Union verlassen haben. Die „Meldung Ware ausgeführt“ aus dem Zollsystem (ECS) dient als gültiger Nachweis. Wir senden Ihnen diese Meldung standardmäßig nach Bestätigung des Versands zu, damit Ihre MwSt.-Buchhaltung schlüssig ist.

Cut-off-Zeiten und Zusammenarbeit mit Luftfrachtagent

Für Luftfracht sind die Cut-off-Zeiten bei den Fluggesellschaften verbindlich: Verpassen Sie diese, verschiebt sich die Sendung auf den nächsten Flug. Wir koordinieren unsere Anmeldung mit dem Airline-Cut-off, damit Ihre Sendung rechtzeitig MRN-bestätigt und an Bord ist. Kombinieren Sie unseren Zoll- und Luftfrachtdienst, erhalten Sie einen Ansprechpartner für den gesamten Ablauf.

Exportzoll nach Land AEO

Wählen Sie ein Zielland für Exportzollanforderungen, T1-Papiere und Ursprungsnachweise.

Beliebte Ziele

Häufig gestellte Fragen zur Exportabwicklung

Von welchen Standorten kann Aircargo.nl eine Ausfuhranmeldung erstellen?

Für Luftfrachtexport übernehmen wir die Ausfuhranmeldung ab Amsterdam Schiphol. Für Straße oder Seefracht können wir die Anmeldung von jedem Standort in den Niederlanden erstellen. Unsere ACR-Genehmigung ermöglicht es, die Sendung unter Zollverschluss direkt ab Ihrem oder unserem Standort zu versenden.

Was ist eine MRN-Nummer?

Das MRN (Movement Reference Number) ist die eindeutige Nummer, die der Zoll nach Annahme Ihrer Ausfuhranmeldung vergibt. Diese Nummer begleitet die Sendung und wird benötigt, um die ECS-Meldung „ware ausgeführt“ nach physischem Versand zu koppeln.

Was ist ein EUR.1 Zertifikat und wann benötige ich es?

Ein EUR.1 ist ein Ursprungszertifikat, mit dem Ihr Kunde im Bestimmungsland von einem präferenziellen (reduzierten oder null) Zollsatz profitieren kann. Es wird für die meisten Freihandelsabkommen der EU verwendet. Für Sendungen unter 6.000 € reicht häufig eine Rechnungserklärung aus.

Wann ist ein T1 oder T2 erforderlich?

Ein T1 ist ein Transitdokument für Nicht-Unionswaren, die unter Zollverschluss innerhalb oder durch die EU transportiert werden. T2 ist dasselbe für Unionswaren. Beide erfordern eine Sicherheitsleistung, die wir im Rahmen unserer CGU-Genehmigung (Dauerbürgschaft) regeln.

Kann Aircargo.nl auch für einen Auftraggeber außerhalb der EU exportieren?

Ja. Für Auftraggeber außerhalb der EU treten wir als indirekter Vertreter auf. Wir reichen die Ausfuhranmeldung in eigenem Namen, aber auf Ihre Rechnung ein. Dafür schließen wir zuvor eine schriftliche Vollmacht ab.

Export-Sendung vorbereiten?

Teilen Sie uns Ihre Exportdaten mit und wir melden uns innerhalb von 4 Stunden mit einem Festpreis für die Zollabwicklung zurück. Optional kombinierbar mit Luftfracht oder Straßentransport für ein Door-to-Door-Tarif.

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