Zolldokumente – welche benötigen Sie und wann?
Von EUR.1 bis ATA Carnet, von T1 bis DGD – jedes Land und jedes Produkt verlangt seine eigene Dokumentenpalette. Wir erstellen diese, beantragen sie und versenden sie mit Ihrer Sendung. Hier finden Sie Erklärungen zu jedem Dokument und wann welches erforderlich ist.
Eine korrekte Zollabwicklung steht und fällt mit den richtigen Dokumenten. Ein fehlendes Ursprungszeugnis bedeutet, dass Ihr Kunde Einfuhrabgaben zahlt, die nicht nötig wären. Ein fehlerhaftes T1-Dokument führt zu einem festhängenden Transit. Ein vergessenes Pflanzengesundheitszeugnis blockiert Ihre Blumenlieferung an der deutschen Grenze. Wir beherrschen das gesamte Dokumentenspektrum und erstellen stets alles unter unserer AEO-F-Genehmigung.
Unten finden Sie die Dokumente, mit denen wir täglich arbeiten. Jedes Dokument hat eigene Bedingungen, Gültigkeitsdauer und Kosten. Wir beraten – oder erstellen – was in Ihrer Situation nötig ist, im Vorfeld und ohne Überraschungen danach.
Übersicht der Zolldokumente
Für die meistgenutzten Dokumente – EUR.1, ATR, T1/T2 und T2L – können wir diese in Ihrem Namen unter unseren eigenen Genehmigungen erstellen. Die ACP-Genehmigung (Zugelassener Aussteller von Unionswaren) erlaubt es uns, T2L und T2LF selbst auszustellen, ohne dass eine Zollstelle eingeschaltet wird. Für Kunden mit regelmäßigen Sendungen spart das Zeit und Handlingkosten pro Sendung.
Präferenz-Ursprungsdokumente: EUR.1, A.TR und REX
Die Europäische Union hat Handelsabkommen mit mehr als fünfzig Ländern. Unter diesen Abkommen kommen Produkte für einen präferenziellen (oft Null-) Zollsatz im Bestimmungsland in Frage – vorausgesetzt, es kann nachgewiesen werden, dass die Waren den Ursprungsregeln entsprechen. EUR.1 ist das Standarddokument für die meisten Abkommen (Schweiz, Norwegen, Kanada, Japan, Singapur, Vietnam, Südkorea, UK, ZEEC-Länder usw.). A.TR ist speziell für den Handel mit der Türkei unter der Zollunion EU–Türkei – Ursprungsregeln sind nicht erforderlich, nur der Status. REX ist ein Registrierungssystem für zugelassene Exporteure unter dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) und einigen bilateralen Abkommen – anstelle eines EUR.1 geben Sie auf der Rechnung eine Ursprungserklärung an.
Transitdokumente: T1 und T2
Ein T1-Dokument deckt den Transport von Nicht-Unionswaren unter Zollverschluss ab – z. B. ein Container, der in Schiphol ankommt und nach Schweiz weitergeht. Die Sendung bleibt Nicht-Unionsware, bis das EU-Gebiet verlassen wird. T2 gilt nach demselben Prinzip für Unionsware – wenn EU-Waren über ein Drittland zu einem anderen EU-Ziel geführt werden (z. B. Spanien über Schweiz nach Italien). T2L (Langform) und T2LF (für Sondergebiete wie die Kanarischen Inseln) sind keine Transitdokumente, sondern Statusnachweise – nur dafür gedacht, zu bezeugen, dass eine Sendung den Status Unionsware hat.
Vorübergehende Einfuhr: ATA Carnet
Für Waren, die die EU vorübergehend verlassen und zurückkehren – oder die EU vorübergehend betreten, ohne definitiv eingeführt zu werden – ist ein ATA Carnet oft die eleganteste Lösung. Messen, Produktdemonstrationen, professionelles Equipment von Fotografen, Sportveranstaltungen, Kunstwerke für Ausstellungen: Das ATA Carnet ermöglicht zoll- und mehrwertsteuerfreien Transport in über 75 Ländern. Gültigkeitsdauer ein Jahr. Wir begleiten die Beantragung über die Handelskammer.
Häufig gestellte Fragen zu Zolldokumenten
Welche Dokumente benötige ich mindestens für eine Sendung?
Bei einem korrekt eingerichteten Standardpaket: Handelsrechnung, Packliste, Flugfrachtbrief, Ursprungsdokument bei Präferenz, produktspezifische Zertifikate falls erforderlich und Ihre EORI-Nummer. Für die meisten regulären Sendungen reichen Rechnung, Packliste und AWB aus.
Was ist der Unterschied zwischen EUR.1 und A.TR?
EUR.1 gilt für die meisten bilateralen und multilateralen Freihandelsabkommen der EU (Schweiz, Japan, Kanada usw.). A.TR ist spezifisch für den Handel mit der Türkei unter der Zollunion EU–Türkei. Beide führen zu 0 % oder reduzierten Einfuhrzöllen im Bestimmungsland, aber unter unterschiedlichen Regelungen.
Wer stellt ein EUR.1 oder A.TR aus?
EUR.1 wird von der Zollbehörde im Exportland (in den Niederlanden: Finanzamt) auf Ihren Antrag hin ausgestellt. A.TR wird von der Handelskammer oder zuständigen Behörde ausgestellt. Wir reichen für Kunden beide Dokumente unter schriftlicher Vollmacht ein.
Wann benötige ich ein T1 oder T2?
Ein T1 ist für Nicht-Unionswaren, die unter Zollverschluss transportiert werden, ein T2 für Unionswaren unter derselben Regelung. Beide erfordern eine Sicherheitsleistung – wir decken dies über unsere Genehmigung durchlaufende Sicherheit (CGU). Sie müssen als Auftraggeber keine separate Bankgarantie stellen.
Wann ist ein ATA Carnet sinnvoll?
Ein ATA Carnet ist ein internationales Zolldokument für vorübergehende Einfuhr oder Durchfuhr ohne Entrichtung von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer. Ideal für Messen, Demonstrationen, Muster, professionelles Equipment und Kunstwerke. Ein Jahr gültig und in über 75 Ländern anerkannt. Wir begleiten die Beantragung über die Handelskammer.
Unterstützung bei Dokumenten für Ihre Sendung?
Senden Sie uns Ihre Sendungsdaten – Produkt, Herkunft, Ziel – und wir sagen Ihnen innerhalb von 4 Stunden, welche Dokumente benötigt werden und was die Erstellung kostet.