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Direkte und indirekte Vertretung beim Zoll

Bei jeder Zollanmeldung ist klar geregelt, wer Anmelder ist und wer haftet. Wir treten als direkte Vertreter (für Kunden mit Sitz in der EU) und als indirekte Vertreter (für Auftraggeber außerhalb der EU) auf. Beide Formen erfordern eine Zulassung als Zollspediteur. Aircargo.nl verfügt über diese Zulassung.

Das Allgemeine Zollgesetz und das Zollkodex der Union kennen drei Arten der Zollanmeldung: in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, als direkter Vertreter oder als indirekter Vertreter. Für die meisten Auftraggeber arbeiten wir in einer Vertretungsform — das ist schneller und einfacher als eigene Anmeldungen vorzunehmen und hält die rechtliche Verantwortung logisch verteilt.

Welche Form für Sie gilt, hängt vor allem davon ab, wo Sie als Auftraggeber ansässig sind und um welche Art der Sendung es sich handelt. Wir erklären dies unten und regeln im Vorfeld die richtige schriftliche Vollmacht. Unsere Zulassung als Zollspediteur (erforderliche AEO-Kriterien) ermöglicht es uns, beide Formen anzubieten — was in den Niederlanden nur wenigen Parteien vorbehalten ist.

Drei Anmeldeformen im Überblick

  • Direkte Vertretung
    Wir reichen die Anmeldung in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung ein. Sie sind rechtlich Anmelder und haftbar für den Inhalt der Anmeldung. Möglich für Auftraggeber mit Sitz in der EU. Dies ist die häufigste Form.
  • Indirekte Vertretung
    Wir reichen die Anmeldung in unserem eigenen Namen, aber für Ihre Rechnung ein. Wir sind rechtlich Anmelder und mitverantwortlich. Möglich und relevant für Auftraggeber außerhalb der EU — diese können nicht selbst Anmelder sein.
  • Anmeldung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
    Wir führen die Anmeldung in unserem eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch — streng genommen keine Vertretung. Wird gelegentlich angewendet, z. B. bei eigenen Importbewegungen über unser Zolllager.
Zulassung als Zollspediteur

Nach Artikel 1:10 des Allgemeinen Zollgesetzes darf in den Niederlanden nur ein Zollspediteur als indirekter Vertreter auftreten. Wir sind als Zollspediteur zugelassen und erfüllen die für diese Zulassung geltenden AEO-Kriterien. Eine schriftliche Vollmacht ist für beide Vertretungsformen verpflichtend.

Wann wählen Sie welche Form?

Für ein niederländisches Unternehmen oder ein in der EU ansässiges Unternehmen ist die direkte Vertretung am gebräuchlichsten. Die Haftung für den Inhalt der Anmeldung liegt beim Anmelder, also bei Ihnen, was zur Situation passt: Sie besitzen und bezahlen die Waren. Für einen Auftraggeber außerhalb der EU — zum Beispiel ein chinesisches Unternehmen, das ohne europäische Niederlassung über die Niederlande exportiert, oder ein amerikanisches Unternehmen, das eine einmalige Einfuhr vornimmt — ist die direkte Vertretung nicht möglich. Das Gesetz schreibt vor, dass nur ein in der EU ansässiger Anmelder direkt sein kann. Die indirekte Vertretung bietet hier die Lösung: Wir sind Anmelder, Sie tragen die Kosten. Die Mitverantwortung, die wir dann übernehmen, steht im Verhältnis zur Möglichkeit überhaupt über einen niederländischen Zollspediteur importieren oder exportieren zu können.

Was wir vorab von Ihnen benötigen

Eine unterschriebene Vollmacht, mit der Sie Aircargo.nl berechtigen, in Ihrem Namen aufzutreten, mit expliziter Angabe, ob es sich um direkte oder indirekte Vertretung handelt. Für die indirekte Vertretung fordern wir zudem Unternehmensdokumente zur Verifikation und bei größeren Mengen eine Sicherheitsleistung oder Bürgschaft. Unsere CGU-Zulassung (fortlaufende Sicherheit) deckt die meisten Fälle ab — Sie müssen selbst keine Bankgarantie stellen.

Haftung in der Praxis

Bei direkter Vertretung sind Sie als Anmelder alleiniger Schuldner für Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer. Bei Nachforderungen oder Korrekturen wendet sich der Zoll an Sie. Bei indirekter Vertretung sind wir Mit-Schuldner (Artikel 77 Absatz 3 Zollkodex der Union): Der Zoll kann auch uns in Anspruch nehmen. In der Praxis werden solche Fälle immer in Abstimmung mit Ihnen gelöst, und wir verfügen für diese Situationen über Versicherungen und interne Qualitätskontrollen, die Fehler verhindern.

Häufig gestellte Fragen zur Vertretung

Wer darf in den Niederlanden indirekt vertreten?

In den Niederlanden ist dies dem Zollspediteur vorbehalten — einer Person oder Firma mit der Zulassung als Zollspediteur. Für diese Zulassung gelten die AEO-Kriterien. Aircargo.nl verfügt über diese Zulassung.

Brauche ich eine schriftliche Vollmacht?

Ja, für beide Formen ist eine schriftliche Vollmacht verpflichtend. Wir senden Ihnen vor der ersten Sendung ein einfaches Muster zur Unterzeichnung. Bei fortlaufender Zusammenarbeit genügt eine Vollmacht für alle weiteren Anmeldungen.

Was ist der Unterschied in der Haftung?

Bei direkter Vertretung sind Sie als Auftraggeber alleiniger Schuldner für Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer. Bei indirekter Vertretung haften sowohl der Vertreter (wir) als auch der Auftraggeber gemeinsam. Der Zoll kann uns somit auch bei Nachforderungen ansprechen.

Gilt das auch für die Ausfuhr?

Beim Export ist in den Niederlanden sowohl direkte als auch indirekte Vertretung möglich. Indirekte Vertretung ist vor allem relevant, wenn der Exporteur außerhalb der EU ansässig ist — ohne EU-Niederlassung kann ein Unternehmen nicht selbst Anmelder sein.

Kann ich die direkte Vertretung nutzen, wenn ich eine niederländische Mehrwertsteuernummer habe, aber im Ausland ansässig bin?

Nein. Entscheidend ist der Sitz des Unternehmens, nicht die Mehrwertsteuernummer. Eine niederländische Mehrwertsteuerregistrierung ohne physische Niederlassung in der EU berechtigt nicht zur direkten Vertretung.

Bereit, uns zu bevollmächtigen?

Wir senden Ihnen eine kurze Aufnahme mit einem Vollmachtsmuster sowie unseren AEO- und Zollspediteur-Daten. Innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt erhalten Sie unser Angebot.

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